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   BVerwG, 01.06.1956 - II C 148.54   

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BVerwG, 01.06.1956 - II C 148.54 (https://dejure.org/1956,43)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1956 - II C 148.54 (https://dejure.org/1956,43)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1956 - II C 148.54 (https://dejure.org/1956,43)
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Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 317
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 62.64

    Rechtsmittel

    Bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn fehlt es in der Regel an der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, die dafür spricht, ein Geschädigter hätte eine solche Spitzenstellung bei ungestörter Fortsetzung seiner Dienstlaufbahn erreicht, sofern nicht besondere Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. außer dem von der Revision angeführten Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] das Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).

    Aus dem Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] kann nicht gefolgert werden, vom Zeitpunkt der Schädigung oder vom Zeitpunkt einer danach zu erwartenden Beförderung an müsse jede Dienstlaufbahn in dem Sinne konkret nachgezeichnet werden, daß für den gesamten Zeitraum, innerhalb dessen die Dienstlaufbahn nachzuzeichnen ist, alle vorhandenen Stellenbewerber und alle vorhandenen Beförderungsstellen zu ermitteln seien.

    Die Ausführungen des Urteils BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] betrafen solche Geschädigte, die im Amt geblieben waren (§ 15 BWGöD); der Kläger war aber bereits 1934 in den Ruhestand versetzt worden.

    Außerdem fordert das Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] eine konkrete Ermittlung aller Beförderungsmöglichkeiten nur im Falle derjenigen Geschädigten, die in außergewöhnlichem Maße beförderungswürdig waren; zu diesen Personenkreis gehörte der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts jedoch nicht.

  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 7.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn fehlt es in der Regel an der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, die dafür spricht, ein Geschädigter hätte eine solche Spitzenstellung bei ungestörter Fortsetzung seiner Dienstlaufbahn erreicht, sofern nicht besondere Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. außer dem von der Revision angeführten Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] das Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).

    Aus dem Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] kann nicht gefolgert werden, vom Zeitpunkt der Schädigung oder vom Zeitpunkt einer danach zu erwartenden Beförderung an müsse jede Dienstlaufbahn in dem Sinne konkret nachgezeichnet werden, daß für den gesamten Zeitraum, innerhalb dessen die Dienstlaufbahn nachzuzeichnen ist, alle vorhandenen Stellenbewerber und alle vorhandenen Beförderungsstellen zu ermitteln seien.

    Die Ausführungen des Urteils BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] betrafen solche Geschädigte, die im Amt geblieben waren (§ 15 BWGöD); der Kläger war aber bereits 1934 in den Ruhestand versetzt worden.

    Außerdem fordert das Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] eine, konkrete Ermittlung aller Beförderungsmöglichkeiten nur im Falle derjenigen Geschädigten, die in außergewöhnlichem Maße beförderungswürdig waren; zu diesem Personenkreis gehörte der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts jedoch nicht.".

  • BVerwG, 04.12.1958 - II C 364.57

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat durch Erhebung der erforderlichen Beweise nach § 15 BWGöD zu prüfen, ob der Kläger ohne den festgestellten politischen Hinderungsgrund nach seiner fachlichen und persönlichen Qualifikation die von ihm erstrebte Beförderung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erlangt haben würde (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [319]).

    Es ist einmal zu prüfen, ob der Geschädigte die in seiner Person liegenden Beförderungsmerkmale (z.B. Ergebnis der von ihm abgelegten Prüfungen, Fähigkeiten, Leistungen in der Ausübung des ihm anvertrauten Amtes, Lebensalter, Persönlichkeit), also diejenigen Erfordernisse erfüllte, deren Erforschung und Feststellung durch den Dienstherrn dem Wesen einer nach der fachlichen und persönlichen Eignung der Bewerber ausgerichteten Personalauslese entspricht (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318]).

    Darüber hinaus aber ist, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, wegen des in § 15 Satz 1 BWGöD enthaltenen Wortes "voraussichtlich" bei der Prüfung, ob der Geschädigte wegen seiner fachlichen und persönlichen Eignung die von ihm erstrebte Beförderung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erlangt haben würde, auch die objektive Aussicht des Geschädigten eine solche Beförderungsstelle zu erlangen, festzustellen (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [319]).

    Bei der nach § 15 BWGöD erforderlichen Prüfung sind zwar alle voraussichtlichen Aufstiegsmöglichkeiten auch nach dem 8. Mai 1945 und bis zum Inkrafttreten des Wiedergutmachungsgesetzes für den öffentlichen Dienst am 1. April 1951 zu berücksichtigen (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [320]), nicht jedoch die erhöhten Beförderungsmöglichkeiten, die in den außergewöhnlichen Nachkriegsverhältnissen für die politisch unbelasteten und für die vom Nationalsozialismus verfolgten Beamten begründet waren (BVerwGE 5, 54 [57]).

  • BVerwG, 27.11.1958 - II C 187.57

    Rechtsmittel

    Später hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, diese Regelung sei durch die Streichung des Wortes "regelmäßigen" nicht geändert worden; vielmehr habe diese Streichung nur klarstellen sollen, daß bei Entscheidung der Frage, ob der Geschädigte die von ihm begehrte weitere Beförderung ohne die Schädigung (§ 5 BWGöD) noch erreicht haben würde, nicht etwa auf eine Durchschnittslaufbahn, sondern auf die persönliche Laufbahn des Geschädigten abzustellen sei (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318]; 5, 54 [57]).

    Zwar kann für die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ebenso wie nach § 15 BWGöD zu treffende Entscheidung darüber, ob eine Beförderung im Wege der Wiedergutmachung nachzuholen ist, die Möglichkeit, daß der Geschädigte auch eine solche Spitzenstellung seiner Laufbahn erreicht haben würde, nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318]).

    Für die Entscheidung darüber, ob der Kläger noch die Spitzenstellung eines Ministerialdirektors erreicht haben würde, kommt es vielmehr über die persönliche und fachliche Eignung des Klägers hinaus auf den Nachweis konkreter Umstände an, die die Schlußfolgerung gestatten, der Beamte hätte die der Erlangung einer solchen Spitzenstellung erfahrungsgemäß entgegenstehenden Unsicherheitsfaktoren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit überwunden (BVerwGE 1, 175 [178]; 3, 317 [319]; 6, 114 undUrteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG VIC 65.56 -).

    Der Revision ist schließlich zwar darin beizupflichten, daß bei der nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD (ebenso wie nach § 15 BWGöD) erforderlichen Prüfung, ob der Geschädigte ohne die Schädigung die von ihm im Wege der Wiedergutmachung begehrte Rechtsstellung im Verlaufe seiner Dienstlaufbahn erlangt haben würde, nicht nur die infolge der Ausweitung der Staatsaufgaben unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entwickelten, allen Beamten eröffneten außergewöhnlichen Beförderungsmöglichkeiten der Jahre 1933 bis 1945, sondern grundsätzlich auch solche Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind, die sich in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum Ablauf des 31. März 1951 dem Geschädigten im Verlaufe seiner Dienstlaufbahn eröffnet haben würden (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [320/321]; BVerwGE 5, 54 [57]).

  • BVerwG, 07.12.1966 - VIII B 69.66

    Überprüfung einer durch Vergleich zugesprochenen Wiedergutmachung wegen einer

    Vermutlich ist das Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] gemeint, das jedoch zu einer anderen Vorschrift ergangen ist, die zudem inzwischen geändert worden ist.

    Im vorliegenden Fall geht es um die Rechtsänderung, die bewirkt worden ist durch das Sechste Änderungsgesetz vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349) zum Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD -, jetzt geltend in der Fassung vom 15. Dezember 1965 (BGBl. I S. 2073), soweit sie § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD betrifft; in jenem Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] ging es um § 15 Abs. 1 BWGöD in der Fassung vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 820), die teilweise geändert wurde durch das genannte Sechste Änderungsgesetz.

    Das Berufungsgericht ist dagegen der Ansicht, um eine Rechtsverbesserung handele es sich in diesem Falle nicht, weil schon der bisher geltende § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD eine Nachzeichnung der Dienstlaufbahn bis zum 31. März 1951 vorgeschrieben habe in den Grenzen, die durch die Entscheidung BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] gezogen worden seien.

  • BVerwG, 25.06.1958 - VI C 121.57

    Rechtsmittel

    Die Prüfung der voraussichtlichen Laufbahn des Geschädigten müsse die tatsächliche Entwicklung der Verhältnisse bis 1951, wie z.B. die Änderung der Gerichtsorganisation und die Schaffung weiterer Beförderungsstellen berücksichtigen (Hinweis auf BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]).

    Verlauf" (nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD in der Fassung des 3. ÄndG vom 23. Dezember 1955 - BGBl. I S. 820 - ohne sachliche Änderung: "im Verlauf") seiner Dienstlaufbahn erreicht haben würde, zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318]) davon ausgegangen, daß es auf die individuelle Laufbahn des Geschädigten ankommt und daß die Möglichkeit, der Geschädigte würde bei ungestörtem Verlauf seiner Laufbahn eine Spitzenstellung erreicht haben, nicht grundsätzlich auszuschließen ist.

    Bereits in dem von der Revision angeführten Urteil (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]) ist ausgeführt, daß bei der rückblickenden Ermittlung der.

  • BVerwG, 28.08.1958 - II C 253.57

    Rechtsmittel

    Sie beruht ersichtlich auf der auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [319]) zu § 9 Abs. 2 und zu der rechtsähnlichen Vorschrift des § 15 BWGöD vertretenen Auffassung, daß als voraussichtlich im Sinne dieser Vorschriften nur eine Beförderung anzusehen ist, die der Geschädigte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erlangt haben würde.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die in § 9 Abs. 2 Satz 1 ebenso wie in § 15 Satz 1 BWGöD verwendeten Worte "im Verlaufe seiner Laufbahn" bedeuten, daß es für die Entscheidung, ob eine Beförderung im Wege der Wiedergutmachung nachzuholen ist, auf die Individuelle Laufbahn des Geschädigten selbst ankommt (BVerwGE 1, 175 [177]; 3, 317 [318]).

    Der angefochtene Bescheid läßt klar erkennen, daß das Berufungsgericht diesen Zeitraum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [320/321]) nicht grundsätzlich außer Betracht gelassen hat.

  • BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56

    Möglichkeit zur Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen nach § 3 Abs. 2 Gesetz

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit, die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1951) zu berücksichtigen, daraus geschlossen, daß das Gesetz in einer Reihe von Vorschriften von der Kontinuität der Laufbahn des Geschädigten ohne Rücksicht auf den Zusammenbruch des Deutschen Reiches und seine Folgen ausgeht (vgl. BVerwGE 3, 317; 4, 146; 5, 54 und 358).

    Auch hinsichtlich des Umfanges macht zwar das Gesetz im Grundsatz keinen Unterschied, ob sich der Geschädigte zur Zeit des Zusammenbruchs innerhalb oder außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten hat (BVerwGE 3, 317).

  • BVerwG, 16.01.1958 - II C 296.57

    Rechtsmittel

    In seinem Urteil vom 1. Juni 1956 (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318]) hat der erkennende Senat alsdann zum Ausdruck gebracht, daß bei Feststellung einer außergewöhnlichen Beförderungswürdigkeit des Geschädigten die Möglichkeit grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne, daß er auch eine Spitzenstellung seiner Laufbahn erreicht haben würde.

    Nun ist zwar, wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [319]), zugunsten des in Beweisnot befindlichen Wiedergutmachungsberechtigten weitherzig zu verfahren.

  • BVerwG, 25.10.1957 - VI C 37.56

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, auf die es die Klageabweisung in erster Linie gründet, daß bei der Nachholung unterbliebener Beförderungen (§ 15 BWGöD) Aussichten auf eine Beförderung, die erst nach dem 8. Mai 1945 erfolgt wäre, nicht berücksichtigt werden dürften, steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 1. Juni 1956 - BVerwG II C 148.54 -, BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]).

    Dies bedeutet aber keine sachliche Änderung, sondern lediglich die Klarstellung, daß es auf die nach den Beförderungsvorschriften zulässige individuelle Laufbahn ankommt, die der Beamte ohne die nationalsozialistische Schädigung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchlaufen hätte (so BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] undUrteil vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 55.56 -).

  • BVerwG, 07.04.1960 - VIII C 51.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII B 112.68

    Anspruch eines aus politischen Gründen entlassenen Polizeiangestellten auf eine

  • BVerwG, 14.05.1964 - VIII B 110.63

    Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen die Verhängung einer Dienststrafe

  • BVerwG, 18.09.1958 - II C 131.57

    Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht - Schädigung einer

  • BVerwG, 09.03.1960 - VIII C 35.59

    Anspruch auf bevorzugte Anstellung als dienstordnungsmäßiger Angestellter einer

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 63.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 108.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst

  • BVerwG, 19.07.1962 - VIII B 186.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.10.1960 - VIII C 228.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1959 - VIII C 10.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 3.69

    Antrag auf Verbesserung von bereits gewährten beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 141.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.06.1957 - VI C 13.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 68.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 252.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.08.1959 - VIII C 12.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1959 - VIII C 64.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.12.1966 - VIII B 47.66

    Antrag auf Nachholung der Beförderung zum Rektor und Nachholung der Beförderung

  • BVerwG, 24.01.1966 - VIII B 58.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62

    Entlassung ohne Versorgung eines Berufssoldaten der früheren Wehrmacht -

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 14.62

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen

  • BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 76.61

    Wiedergutmachungsanspruch auf Grund des Gesetzes zur Regelung der

  • BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 456.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.09.1961 - VIII CB 25.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 240.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 55.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.07.1957 - VI CB 409.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1966 - VIII B 23.66

    Berücksichtigung einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bei

  • BVerwG, 05.09.1961 - VIII B 65.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.10.1960 - VIII B 109.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.09.1960 - VIII B 95.60

    Begründetheit einer Nichtzulassungbeschwerde in Sachen fehlende Zulassungsgründe

  • BVerwG, 06.07.1960 - VIII C 48.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 150.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.05.1958 - VI C 432.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.12.1958 - II CB 33.58

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen

  • BVerwG, 09.04.1958 - II B 131.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 53.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.08.1959 - VIII C 61.59

    Rechtsmittel

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